Allgemeine Geschäftsbedingungen der Synova Academy

1. Anmeldung
Anmeldungen sind in jedem Fall schriftlich vorzunehmen und werden regelmäßig in der
Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag zwischen dem bzw. der Anmel-
denden und der Synova kommt mit der Anmeldebestätigung zustande.
 
2. Anmeldegebühr
Bei Kursen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten entfällt die Anmeldegebühr. Bei
Kursen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten beträgt die Anmeldegebühr 50 EUR.
Die Anmeldegebühr ist eine Woche nach Anmeldebestätigung (maßgebend ist das
Datum der Anmeldebestätigung) fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
 
3. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an Kursen zur Vorbereitung auf einen öffentlich-rechtlichen IHK-Abschluss
setzt voraus, dass der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der gültigen
Zulassungsvorschriften erfüllt. Der zeit- und sachgerechte Nachweis dieser Voraus-
setzungen und die ordnungsgemäße Prüfungsanmeldung liegt im Zuständigkeits- und
Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Kann der Teilnehmer keine Prüfungszulassung
erwirken oder wird ihm die Zulassung zu einem späteren Zeitpunkt aberkannt, so ist die
Erstattung des Teilnahmebetrages sowie Schadensersatz ausgeschlossen.
 
4. Teilnahmebetrag
Der Teilnahmebetrag wird für alle Kurse zu Beginn der Veranstaltung fällig. Raten-
und Teilzahlungen können vereinbart werden. Die Zahlungen haben unabhängig von
den Leistungen Dritter zu erfolgen. Ist eine Ratenzahlung vereinbart worden und ist der
Teilnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, kann der Vertrag von Seiten der Synova
gekündigt werden. Erscheint ein Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teil-
nehmer zur Zahlung des vollen Teilnahmebetrages verpflichtet. Kosten für Fachliteratur
und zusätzlichen Lernmaterialien sowie anfallende Prüfungsgebühren der IHK sind im
Teilnahmebetrag nicht enthalten.
 
5. Einzugsverfahren
Der Teilnahmebetrag wird ausschließlich durch Barzahlung entrichtet oder im Lastschrift-
verfahren eingezogen. Der Teilnehmer erteilt hierzu eine entsprechende Einzugsermäch-
tigung. Bei unberechtigtem Widerruf, falschen Angaben zur Bankverbindung oder nicht
gedecktem Konto fallen für den Teilnehmer neben den fälligen Kursgebühren zusätzlich
noch Bearbeitungs- und Bankgebühren an. Der hierdurch in Verzug geratende Teilnehmer
ist verpflichtet die fälligen Gebühren innerhalb einer Woche zu entrichten.
 
6. Schriftform
Anmeldung, Rücktritt, Kündigung und sonstige Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich
der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit. Änderungen
der Privatanschrift und/oder der Bankverbindung sind sofort schriftlich mitzuteilen.
 
7. Rücktritt, Kündigung
Sofern die Kursangaben keine abweichenden Regelungen enthalten, wird dem Teilnehmer
bei Kursen mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten ein Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor
Kursbeginn eingeräumt. Der Rücktritt muss hierzu vom Teilnehmer in schriftlicher Form
fristgerecht bis 2 Wochen vor Kursbeginn geltend gemacht werden. Tritt ein Teilnehmer
nach der Rüchtrittsfrist zurück, fallen die Kursgebühren in voller Höhe an. Eine Kündigung
während des laufenden Kurses ist ausgeschlossen.

Bei Kursen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten ist ein Rücktritt bis 4 Wochen vor
Kursbeginn möglich. Der Rücktritt muss hierfür vom Teilnehmer in schriftlicher Form
fristgerecht bis 4 Wochen vor Kursbeginn geltend gemacht werden. Tritt ein Teilnehmer
nach der Rücktrittsfrist zurück, fällt eine Monatsrate des Teilnahmebetrages an. Die Kündigung einer laufenden Maßnahme ist nur zum Ende eines Jahresquartals unter
Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich. Die Teilnahmekosten sind bis zum Ende
der Kündigungsfrist zu entrichten.

Bei Rücktrittserklärung und Kündigung ist der Eingang bei der Synova maßgebend. Die
Synova behält sich als Veranstalter ein Rücktrittsrecht aus organisatorischen Gründen vor.
Hiervon kann sie bis einen Tag vor Kursbeginn Gebrauch machen. Sie kann in diesem Fall
einen Ersatztermin vorschlagen. Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits der Teilnahmebetrag
gezahlt worden sein, wird dieser unverzüglich erstattet. Die Anmeldegebühr wird nur
erstattet, wenn die Synova von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
8. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen
Programmänderungen, Verlegung oder Absetzung von Veranstaltungen bleiben vorbe-
halten. Von der Synova nicht zu vertretender Unterrichtsausfall berechtigt nicht zu Ab-
zügen vom Teilnahmebetrag. Ein Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl kann zur
vorzeitigen Beendigung des Kurses führen; der Teilnahmebetrag berechnet sich dann
anteilmäßig im Verhältnis zwischen geleisteten und berechneten Unterrichtsstunden.
Schadensersatz ist im Falle der Kursabsage, der Kursverschiebung oder eines Kurs-
abbruchs wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl ausgeschlossen.
 
9. Pflichten
Die Synova verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Kenntnisse, die zum Erreichen
des Bildungsziels notwendig sind, vermittelt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich,
regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die notwendigen Kenntnisse zu erwerben.
Er bzw. sie verpflichtet sich ferner, den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen
pfleglich zu behandeln und Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter der Akademie
sowie ihrer Dozenten nachzukommen. Bei Verletzung der Teilnahmepflichten kann der
Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Unterricht ganz oder teilweise ausgeschlossen
werden. Evtl. entstandene Schäden hat der Teilnehmer in voller Höhe zu tragen.
 
10. Haftung
Die Haftung der Synova für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen,
es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten
der Synova oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
 
11. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der
personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie
mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Weiter-
bildung einverstanden.
 
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leverkusen. Sollten einzelne Bestandteile des
Vertrages nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sein, so bleibt der
Vertrag im übrigen wirksam.

Stand Mai 2004